Verträge und Abos kündigen
Geprüft am 4. Oktober 2026
Kündigen ist selten schwer, aber oft unübersichtlich: Wo ist der Button, welche Frist gilt, und reicht eine E-Mail? Hier findest du für jeden Anbieter den geprüften Weg, die Regeln, die in Deutschland gelten, und eine Vorlage zum Kopieren.
Jede Anleitung nennt das Datum, an dem wir den Kündigungslink zuletzt geprüft haben. Die Anleitungen beschreiben die Rechtslage in Deutschland; in Österreich und der Schweiz gelten andere Regeln.
Die wichtigsten Regeln
Seit dem 1. März 2022 gelten für neue Verträge feste Grenzen (§ 309 Nr. 9 BGB, Gesetz für faire Verbraucherverträge): Die erste Laufzeit darf dich höchstens zwei Jahre binden, die Kündigungsfrist zum Ende dieser Laufzeit beträgt höchstens einen Monat, und danach verlängert sich der Vertrag nur noch auf unbestimmte Zeit. Ab dann kannst du jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen.
Für die Kündigung reicht Textform: E-Mail, Kontaktformular oder Kündigungsbutton genügen, eine Unterschrift auf Papier darf der Anbieter in neuen Verträgen nicht verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB). Eine Begründung musst du nicht angeben.
Kannst du den Vertrag auf der Website abschließen, muss der Anbieter dort auch einen gut sichtbaren Kündigungsbutton anbieten (§ 312k BGB). Er führt auf eine Bestätigungsseite; dort klickst du auf „jetzt kündigen“ oder eine ebenso eindeutige Schaltfläche. Danach muss der Anbieter dir die Kündigung sofort bestätigen, zum Beispiel per E-Mail.
Für Handy- und Internetverträge, Versicherungen, Strom und Gas sowie die gesetzliche Krankenkasse gelten eigene Gesetze. Die Details stehen in der jeweiligen Kategorie.
So kommt deine Kündigung sicher an
Entscheidend ist, wann die Kündigung beim Anbieter ankommt, nicht wann du sie abschickst. Kündige deshalb ein paar Tage vor Fristende und heb einen Nachweis auf: die Bestätigungsseite, die Bestätigungsmail oder bei einem Brief den Einlieferungsbeleg.
Bitte immer um eine schriftliche Bestätigung mit dem Datum des Vertragsendes. Kommt keine, hak nach. Ein Einschreiben ist nicht vorgeschrieben, kann aber als Beweis helfen, wenn ein Anbieter den Eingang bestreitet.
Lass Lastschriften bis zum Vertragsende laufen. Wer vorher zurückbucht, riskiert Gebühren und Mahnungen, obwohl die Kündigung wirksam ist.
Kündigung, Widerruf, Sonderkündigung
Mit der Kündigung beendest du einen Vertrag zum nächsten möglichen Termin. Mit dem Widerruf machst du einen gerade online oder am Telefon geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen rückgängig. Die Sonderkündigung erlaubt dir in bestimmten Fällen, früher auszusteigen, etwa nach einer Preiserhöhung beim Handyvertrag, beim Strom oder bei der Versicherung.
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Diese Anleitung ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Vertrag und die aktuelle Rechtslage. Bei Streit helfen dir die Verbraucherzentralen.