Stadtwerke Karlsruhe kündigen
Geprüft am 4. Oktober 2026
Du willst dein Strom- oder Gasvertrag bei Stadtwerke Karlsruhe beenden? Hier steht, wo du kündigst, welche Fristen gelten und worauf du achten solltest, damit die Kündigung sicher ankommt.
Den Link zur Kündigung haben wir am 4. Oktober 2026 geprüft. Er stammt aus dem Anbieterkatalog, den auch die Steadycost-App nutzt.
Der schnellste Weg zur Kündigung
- Öffne die Kündigungsseite von Stadtwerke Karlsruhe: stadtwerke-karlsruhe.de. Je nach Anbieter ist das ein Formular, ein Kündigungsbutton oder eine Hilfeseite, die den Weg beschreibt.
- Melde dich an, falls die Seite danach fragt, und geh die Schritte bis zum Ende durch. Brich nicht vor der letzten Bestätigung ab.
- Speichere die Bestätigung als PDF oder Screenshot. Sie ist dein Nachweis, falls später etwas strittig ist.
- Kommt innerhalb weniger Tage keine Bestätigung, schick dieselbe Kündigung per E-Mail oder Brief hinterher. Die Vorlage dafür steht weiter unten.
Willst du den Anbieter wechseln, gibst du dem neuen Versorger bei der Anmeldung deinen bisherigen Versorger und die Zählernummer an. Er kündigt dann in deinem Namen. Selbst kündigen solltest du, wenn du umziehst oder eine Preiserhöhung nutzen willst.
Kannst du den Vertrag auf der Website abschließen, muss der Anbieter dort auch einen gut sichtbaren Kündigungsbutton anbieten (§ 312k BGB). Er führt auf eine Bestätigungsseite; dort klickst du auf „jetzt kündigen“ oder eine ebenso eindeutige Schaltfläche. Danach muss der Anbieter dir die Kündigung sofort bestätigen, zum Beispiel per E-Mail.
Kündigungsfrist und Laufzeit
Unser Katalog enthält für Stadtwerke Karlsruhe keine eigene Angabe zu Kündigungsfrist und Mindestlaufzeit. Was in deinem Vertrag steht, findest du im Kundenkonto, in der Vertragsbestätigung oder in den AGB. Hier steht die gesetzliche Regel, an der sich diese Bedingungen messen lassen müssen.
In der Grundversorgung kannst du jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen (§ 20 StromGVV, § 20 GasGVV).
Für Sonderverträge, also alle Tarife außerhalb der Grundversorgung, gelten deine Vertragsbedingungen. Die AGB-Regeln aus § 309 BGB gelten für Strom- und Gaslieferverträge nur eingeschränkt (§ 310 Abs. 2 BGB). Häufig sind eine Erstlaufzeit von 12 oder 24 Monaten und ein Monat Kündigungsfrist.
Am sichersten kündigst du in Textform, also per E-Mail, Kontaktformular oder Brief. Der Lieferant muss deine Kündigung innerhalb einer Woche nach Zugang in Textform bestätigen und dabei das Vertragsende nennen (§ 41b Abs. 1 EnWG). Eine Begründung musst du nicht angeben.
Sonderkündigungsrecht
- Preiserhöhung: Ändert der Versorger die Preise oder andere Vertragsbedingungen einseitig, darfst du ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt der Änderung kündigen. Der Versorger muss dich vorher rechtzeitig informieren (§ 41 Abs. 5 EnWG).
- Umzug: Ziehst du um, darfst du einen Sondervertrag mit einer Frist von sechs Wochen zum Auszug oder einem späteren Termin kündigen. Bietet dir der Versorger innerhalb von zwei Wochen an, dich an der neuen Adresse zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beliefern, entfällt dieses Recht (§ 41b Abs. 5 EnWG).
Vorlage für dein Kündigungsschreiben
Kopiere den Text in eine E-Mail oder einen Brief und ersetze die Angaben in eckigen Klammern. Kundennummer und Vertragsnummer findest du auf deiner Rechnung oder im Kundenkonto.
Kündigung meines Vertrags „Stadtwerke Karlsruhe“
[Vorname Nachname] [Straße Hausnummer] [PLZ Ort] [E-Mail-Adresse] An: Stadtwerke Karlsruhe [Anschrift oder E-Mail-Adresse von Stadtwerke Karlsruhe] [Ort], [Datum] Kundennummer: [Kundennummer] Vertragsnummer: [Vertragsnummer, falls vorhanden] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meinen Vertrag „Stadtwerke Karlsruhe“ fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Zählernummer: [Zählernummer], Lieferadresse: [Lieferadresse] Bitte bestätigen Sie mir den Eingang der Kündigung und das Vertragsende schriftlich. Mit freundlichen Grüßen [Vorname Nachname]
Stolperfallen
- Zählerstand dokumentieren: Fotografiere den Zähler am letzten Liefertag. Er ist die Grundlage der Schlussrechnung.
- Bonus kann verfallen: Neukundenboni werden oft erst nach 12 Monaten Belieferung gutgeschrieben. Wer früher geht, verliert ihn in vielen Tarifen.
- Kein Stromausfall: Endet dein Vertrag ohne Anschlussvertrag, beliefert dich der Grundversorger weiter. Das ist oft teurer, also wechsle rechtzeitig.
- Preisgarantie lesen: Eine Preisgarantie umfasst oft nicht alle Bestandteile. Steuern und Abgaben können trotzdem steigen.
Häufige Fragen
Wie kündige ich bei Stadtwerke Karlsruhe, wenn ich wechseln will?
Meist gar nicht selbst: Der neue Versorger kündigt für dich, wenn du ihm bei der Anmeldung den bisherigen Vertrag nennst. Prüfe trotzdem das Enddatum in der Bestätigung.
Darf ich Stadtwerke Karlsruhe nach einer Preiserhöhung kündigen?
Ja, ohne Frist zum Zeitpunkt der Preisänderung (§ 41 Abs. 5 EnWG).
Was gilt beim Umzug?
Du darfst mit sechs Wochen Frist kündigen, außer der Versorger bietet dir an, dich an der neuen Adresse zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beliefern (§ 41b Abs. 5 EnWG).
Quellen
- Quelle im Steadycost-Anbieterkatalog: Website von Stadtwerke Karlsruhe
- § 41 EnWG (Energielieferverträge, Preisänderung)
- § 41b EnWG (Textform, Bestätigung, Kündigung bei Umzug)
- § 20 StromGVV (Kündigung in der Grundversorgung)
- § 20 GasGVV (Kündigung in der Grundversorgung)
- § 310 BGB (Anwendungsbereich der AGB-Regeln)
Diese Anleitung ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Vertrag und die aktuelle Rechtslage. Bei Streit helfen dir die Verbraucherzentralen.