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ADAC kündigen

Geprüft am 2. Oktober 2026

Du willst dein Mitgliedschaft oder Abo bei ADAC beenden? Hier steht, wo du kündigst, welche Fristen gelten und worauf du achten solltest, damit die Kündigung sicher ankommt.

Den Link zur Kündigung haben wir am 2. Oktober 2026 geprüft. Er stammt aus dem Anbieterkatalog, den auch die Steadycost-App nutzt.

Der schnellste Weg zur Kündigung

  1. Öffne die Kündigungsseite von ADAC: adac.de. Je nach Anbieter ist das ein Formular, ein Kündigungsbutton oder eine Hilfeseite, die den Weg beschreibt.
  2. Melde dich an, falls die Seite danach fragt, und geh die Schritte bis zum Ende durch. Brich nicht vor der letzten Bestätigung ab.
  3. Speichere die Bestätigung als PDF oder Screenshot. Sie ist dein Nachweis, falls später etwas strittig ist.
  4. Kommt innerhalb weniger Tage keine Bestätigung, schick dieselbe Kündigung per E-Mail oder Brief hinterher. Die Vorlage dafür steht weiter unten.

Bei Automobilclubs heißt die Kündigung oft Austritt. Bei Bahn-Abos kündigst du beim Unternehmen, das das Abo führt, meist über das Kundenkonto.

Kündigungsfrist und Laufzeit

Unser Katalog enthält für ADAC keine eigene Angabe zu Kündigungsfrist und Mindestlaufzeit. Was in deinem Vertrag steht, findest du im Kundenkonto, in der Vertragsbestätigung oder in den AGB. Hier steht die gesetzliche Regel, an der sich diese Bedingungen messen lassen müssen.

Für Vereinsmitgliedschaften gilt das Vereinsrecht: Die Satzung darf einen Austritt nur zum Ende des Geschäftsjahres oder nach einer Kündigungsfrist zulassen, die Frist darf aber höchstens zwei Jahre betragen (§ 39 BGB). Die konkreten Fristen stehen in der Satzung.

Für Abos, mit denen ein Unternehmen regelmäßig Leistungen erbringt, gelten die AGB-Grenzen aus § 309 Nr. 9 BGB. Seit dem 1. März 2022 gelten für neue Verträge feste Grenzen (§ 309 Nr. 9 BGB, Gesetz für faire Verbraucherverträge): Die erste Laufzeit darf dich höchstens zwei Jahre binden, die Kündigungsfrist zum Ende dieser Laufzeit beträgt höchstens einen Monat, und danach verlängert sich der Vertrag nur noch auf unbestimmte Zeit. Ab dann kannst du jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen.

Für die Kündigung reicht Textform: E-Mail, Kontaktformular oder Kündigungsbutton genügen, eine Unterschrift auf Papier darf der Anbieter in neuen Verträgen nicht verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB). Eine Begründung musst du nicht angeben.

Sonderkündigungsrecht

Ein eigenes gesetzliches Sonderkündigungsrecht gibt es für diese Vertragsart nicht. Es bleibt die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB), etwa wenn dir das Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Die Hürden dafür sind hoch.

Vorlage für dein Kündigungsschreiben

Kopiere den Text in eine E-Mail oder einen Brief und ersetze die Angaben in eckigen Klammern. Kundennummer und Vertragsnummer findest du auf deiner Rechnung oder im Kundenkonto.

Kündigung meines Vertrags „ADAC“

[Vorname Nachname]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
[E-Mail-Adresse]

An: ADAC
[Anschrift oder E-Mail-Adresse von ADAC]

[Ort], [Datum]

Kundennummer: [Kundennummer]
Vertragsnummer: [Vertragsnummer, falls vorhanden]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Vertrag „ADAC“ fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Mitgliedsnummer: [Mitgliedsnummer]
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang der Kündigung und das Vertragsende schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]

Stolperfallen

  • Pannenhilfe ohne Lücke: Brauchst du weiter Pannenhilfe, kläre vorher, ob deine Kfz-Versicherung oder der Autohersteller sie bereits abdeckt.
  • Familienmitgliedschaft: Kündigt das Hauptmitglied, endet oft auch die Mitgliedschaft der Partner und Kinder.
  • Automatische Verlängerung: Abo-Karten verlängern sich oft von selbst. Notiere dir das Ende der Gültigkeit, sobald die Karte da ist.

Häufige Fragen

Wann kann ich bei ADAC kündigen?

Das richtet sich nach der Satzung oder den Abo-Bedingungen von ADAC. Bei Vereinen darf die Frist höchstens zwei Jahre betragen, bei neueren Abos höchstens einen Monat zum Laufzeitende.

Reicht eine E-Mail?

Für Abos ja, Textform reicht. Bei Vereinen steht die Form in der Satzung; nutze am besten das Formular auf der verlinkten Seite.

Quellen

Diese Anleitung ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Vertrag und die aktuelle Rechtslage. Bei Streit helfen dir die Verbraucherzentralen.