BARMER kündigen
Geprüft am 2. Oktober 2026
Du willst dein Mitgliedschaft bei BARMER beenden? Hier steht, wo du kündigst, welche Fristen gelten und worauf du achten solltest, damit die Kündigung sicher ankommt.
Den Link zur Kündigung haben wir am 2. Oktober 2026 geprüft. Er stammt aus dem Anbieterkatalog, den auch die Steadycost-App nutzt.
Der schnellste Weg zur Kündigung
- Wechselst du zu einer anderen gesetzlichen Kasse, beantragst du dort die Mitgliedschaft. Die neue Kasse meldet den Wechsel elektronisch an die BARMER; eine eigene Kündigung ist nicht nötig.
- Verlässt du die gesetzliche Krankenversicherung, etwa in die private, kündigst du bei der BARMER selbst und legst einen Nachweis über die neue Absicherung bei. Was die Kasse dazu schreibt, steht hier: barmer.de.
- Heb die Bestätigung über das Ende der Mitgliedschaft auf. Arbeitgeber und neue Versicherung brauchen sie unter Umständen.
Wechselst du innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung, musst du nicht kündigen: Du beantragst die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse, und sie meldet den Wechsel elektronisch an die alte. Eine eigene Kündigung brauchst du, wenn du die gesetzliche Krankenversicherung verlässt, etwa beim Wechsel in die private Krankenversicherung.
Kündigungsfrist und Laufzeit
Unser Katalog enthält für BARMER keine eigene Angabe zu Kündigungsfrist und Mindestlaufzeit. Was in deinem Vertrag steht, findest du im Kundenkonto, in der Vertragsbestätigung oder in den AGB. Hier steht die gesetzliche Regel, an der sich diese Bedingungen messen lassen müssen.
Du bist mindestens 12 Monate an deine Krankenkasse gebunden. Danach endet die Mitgliedschaft zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats nach dem Monat, in dem du den Wechsel erklärst (§ 175 Abs. 4 SGB V).
Ein Beispiel: Beantragst du im März die Mitgliedschaft bei einer neuen Kasse, endet die alte Mitgliedschaft am 31. Mai, und ab dem 1. Juni bist du bei der neuen Kasse versichert.
Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse beruht auf dem Gesetz, nicht auf einem Vertrag mit AGB. Die Regeln aus § 309 BGB und der Kündigungsbutton gelten hier deshalb nicht.
Sonderkündigungsrecht
- Höherer Zusatzbeitrag: Erhebt oder erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, darfst du bis zum Ende des Monats kündigen, für den sie den höheren Beitrag erstmals verlangt. Die 12-Monats-Bindung gilt dann nicht (§ 175 Abs. 4 SGB V). Die Kasse muss dich rechtzeitig vorher auf dieses Recht hinweisen.
Vorlage für dein Kündigungsschreiben
Kopiere den Text in eine E-Mail oder einen Brief und ersetze die Angaben in eckigen Klammern. Kundennummer und Vertragsnummer findest du auf deiner Rechnung oder im Kundenkonto.
Kündigung meines Vertrags „BARMER“
[Vorname Nachname] [Straße Hausnummer] [PLZ Ort] [E-Mail-Adresse] An: BARMER [Anschrift oder E-Mail-Adresse von BARMER] [Ort], [Datum] Kundennummer: [Kundennummer] Vertragsnummer: [Vertragsnummer, falls vorhanden] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meinen Vertrag „BARMER“ fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Ich verlasse die gesetzliche Krankenversicherung. Einen Nachweis über meine anderweitige Absicherung füge ich bei. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang der Kündigung und das Vertragsende schriftlich. Mit freundlichen Grüßen [Vorname Nachname]
Stolperfallen
- Wahltarife binden länger: Hast du einen Wahltarif gewählt, etwa mit Selbstbehalt oder Beitragsrückerstattung, gilt eine längere Bindung, meist drei Jahre (§ 53 SGB V).
- Lückenlos versichert bleiben: In Deutschland besteht Versicherungspflicht. Verlässt du die gesetzliche Kasse, brauchst du einen Nachweis über die neue Absicherung.
- Familienversicherte wechseln mit: Wechselt das Mitglied, sind familienversicherte Angehörige ab dann bei der neuen Kasse versichert.
- Bonusprogramme: Löse offene Prämien und Erstattungen der alten Kasse vor dem Wechsel ein.
Häufige Fragen
Muss ich bei der BARMER kündigen, wenn ich die Kasse wechsle?
Nein. Seit 2021 beantragst du nur die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse; sie meldet den Wechsel an die alte. Selbst kündigen musst du nur, wenn du die gesetzliche Krankenversicherung verlässt.
Ab wann bin ich bei der neuen Kasse versichert?
Ab dem ersten Tag des dritten Monats nach dem Monat, in dem du den Wechsel erklärst, vorausgesetzt, die 12 Monate Bindung sind vorbei (§ 175 SGB V).
Darf ich die BARMER bei einem höheren Zusatzbeitrag sofort verlassen?
Ja, du hast dann ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, ab dem der höhere Beitrag gilt, auch während der 12-Monats-Bindung.
Quellen
Diese Anleitung ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Vertrag und die aktuelle Rechtslage. Bei Streit helfen dir die Verbraucherzentralen.