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Rundfunkbeitrag kündigen

Geprüft am 2. Oktober 2026

Der Rundfunkbeitrag ist kein Vertrag, deshalb gibt es auch keine Kündigung. Fällt der Grund für die Beitragspflicht weg, meldest du dich beim Beitragsservice ab.

Den Link zum Abmeldeformular haben wir am 2. Oktober 2026 geprüft. Er stammt aus dem Anbieterkatalog, den auch die Steadycost-App nutzt.

Der schnellste Weg zur Kündigung

  1. Öffne die Kündigungsseite von Rundfunkbeitrag: rundfunkbeitrag.de. Je nach Anbieter ist das ein Formular, ein Kündigungsbutton oder eine Hilfeseite, die den Weg beschreibt.
  2. Melde dich an, falls die Seite danach fragt, und geh die Schritte bis zum Ende durch. Brich nicht vor der letzten Bestätigung ab.
  3. Speichere die Bestätigung als PDF oder Screenshot. Sie ist dein Nachweis, falls später etwas strittig ist.
  4. Kommt innerhalb weniger Tage keine Bestätigung, schick dieselbe Kündigung per E-Mail oder Brief hinterher. Die Vorlage dafür steht weiter unten.

Den Rundfunkbeitrag kannst du nicht kündigen, weil er kein Vertrag ist. Du kannst dich nur abmelden, wenn der Grund für die Beitragspflicht wegfällt. Dafür gibt es das Abmeldeformular des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Kündigungsfrist und Laufzeit

Unser Katalog enthält für Rundfunkbeitrag keine eigene Angabe zu Kündigungsfrist und Mindestlaufzeit. Was in deinem Vertrag steht, findest du im Kundenkonto, in der Vertragsbestätigung oder in den AGB. Hier steht die gesetzliche Regel, an der sich diese Bedingungen messen lassen müssen.

Der Beitrag hängt an der Wohnung, nicht an Geräten: Für jede Wohnung zahlt ein Beitrag, auch wenn mehrere Menschen dort leben. Grundlage ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder.

Abmelden kannst du dich zum Beispiel, wenn du zu jemandem ziehst, der für die Wohnung bereits zahlt, wenn du ins Ausland ziehst oder wenn eine Wohnung aufgelöst wird. Du gibst den Grund an und belegst ihn auf Nachfrage.

Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, kann sich auf Antrag befreien lassen. Das ist ein eigener Antrag, keine Abmeldung.

Sonderkündigungsrecht

Eine Kündigung gibt es beim Rundfunkbeitrag nicht. Statt einer Abmeldung kommt bei geringem Einkommen eine Befreiung oder Ermäßigung auf Antrag in Betracht.

Stolperfallen

  • Beitragsnummer bereithalten: Du findest sie auf jedem Schreiben des Beitragsservice. Ohne sie lässt sich die Abmeldung schwer zuordnen.
  • Zusammenziehen: Wenn du zu jemandem ziehst, der schon zahlt, nenne bei der Abmeldung dessen Beitragsnummer.
  • Abmeldung ist keine Befreiung: Fällt die Wohnung nicht weg, hilft nur ein Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung.
  • Bestätigung aufheben: Heb die Bestätigung der Abmeldung auf, falls später Zahlungsaufforderungen kommen.

Häufige Fragen

Kann ich den Rundfunkbeitrag kündigen?

Nein. Du kannst dich nur abmelden, wenn die Beitragspflicht für deine Wohnung wegfällt, etwa weil du zu jemandem ziehst, der bereits zahlt.

Wie melde ich mich ab?

Über das Abmeldeformular des Beitragsservice. Halte deine Beitragsnummer und den Grund bereit, bei einem Zusammenzug auch die Beitragsnummer der anderen Person.

Gibt es eine Befreiung?

Ja, wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, kann eine Befreiung beantragen. Das ist ein eigener Antrag beim Beitragsservice.

Quellen

Diese Anleitung ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Vertrag und die aktuelle Rechtslage. Bei Streit helfen dir die Verbraucherzentralen.