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Versicherung kündigen

Geprüft am 4. Oktober 2026

Versicherungen laufen meist ein Jahr und verlängern sich dann automatisch. Wer wechseln will, muss den Stichtag kennen, denn eine Kündigung, die einen Tag zu spät ankommt, bindet dich ein weiteres Jahr.

Hier findest du die geprüften Kündigungswege der Versicherer und die Regeln aus dem Versicherungsvertragsgesetz.

Anbieter in dieser Kategorie

Für diese 13 Anbieter haben wir eigene Anleitungen mit geprüftem Link:

Kündigungsfrist und Laufzeit

Viele Versicherer bieten ein Kündigungsformular oder eine Kündigungsseite an. Gib immer die Versicherungsnummer an. Hast du mehrere Verträge beim selben Versicherer, nenne jeden, den du beenden willst, einzeln.

Eine automatische Verlängerung um mehr als ein Jahr auf einmal ist unwirksam (§ 11 Abs. 1 VVG). Gekündigt wird zum Ende des Versicherungsjahres.

Die Kündigungsfrist muss für dich und den Versicherer gleich sein und liegt zwischen einem und drei Monaten (§ 11 Abs. 3 VVG). Welche Frist und welcher Ablauftermin für dich gelten, steht im Versicherungsschein.

Läuft ein Vertrag länger als drei Jahre, darfst du zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich mit drei Monaten Frist kündigen (§ 11 Abs. 4 VVG).

Ein Beispiel: Läuft deine Kfz-Versicherung auf das Kalenderjahr und beträgt die Frist einen Monat, muss die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer sein.

Die kurzen Fristen aus § 309 Nr. 9 BGB gelten für Versicherungsverträge ausdrücklich nicht. Für die Form gilt aber: Mehr als Textform darf der Versicherer in neuen Verträgen nicht verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB).

Sonderkündigungsrecht

  • Beitragserhöhung: Erhöht der Versicherer den Beitrag aufgrund einer Anpassungsklausel, ohne dass sich dein Schutz ändert, darfst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen, frühestens zum Zeitpunkt der Erhöhung (§ 40 VVG).
  • Nach einem Schaden: Bei Sachversicherungen wie Hausrat und bei Haftpflichtversicherungen dürfen beide Seiten nach einem Versicherungsfall kündigen, innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung (§ 92 VVG) beziehungsweise nach Zahlung oder Ablehnung (§ 111 VVG).

Stolperfallen

  • Keine Lücke bei Pflichtversicherungen: Kündige die Kfz-Haftpflicht erst, wenn der neue Vertrag steht. Ohne Haftpflicht darfst du nicht fahren.
  • Der Eingang zählt: Maßgeblich ist, wann die Kündigung beim Versicherer ankommt. Schick sie früh und mit Nachweis.
  • Gesundheitsfragen: Bei Berufsunfähigkeits-, Lebens- oder privater Krankenversicherung kann ein neuer Vertrag wegen deines Alters oder deiner Gesundheit teurer werden oder abgelehnt werden. Kündige erst nach der Zusage des neuen Versicherers.
  • Lebens- und Rentenversicherung: Hier kostet eine Kündigung oft Geld. Prüfe vorher Alternativen, etwa eine Beitragsfreistellung.
  • Paketverträge: Hast du mehrere Sparten in einem Vertrag gebündelt, frag nach, ob du einzelne Teile kündigen kannst.

Vorlage für dein Kündigungsschreiben

Kopiere den Text in eine E-Mail oder einen Brief und ersetze die Angaben in eckigen Klammern. Kundennummer und Vertragsnummer findest du auf deiner Rechnung oder im Kundenkonto.

Kündigung meines Vertrags „[Anbieter]“

[Vorname Nachname]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
[E-Mail-Adresse]

An: [Anbieter]
[Anschrift oder E-Mail-Adresse von [Anbieter]]

[Ort], [Datum]

Kundennummer: [Kundennummer]
Vertragsnummer: [Vertragsnummer, falls vorhanden]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Vertrag „[Anbieter]“ fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Versicherungsnummer: [Versicherungsnummer]
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang der Kündigung und das Vertragsende schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]

Quellen

Diese Anleitung ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Vertrag und die aktuelle Rechtslage. Bei Streit helfen dir die Verbraucherzentralen.